Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Spielwaren herstellen oder bearbeiten: 7,82 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig seit dem 1. Mai 2015 im gesamten Bundesgebiet.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Spielwaren herstellen oder bearbeiten: 7,82 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig seit dem 1. Mai 2015 im gesamten Bundesgebiet.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern nicht bereits ein anderer Tarif Anwendung findet.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,82 € berechnet.
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