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Heimarbeitstarif für die Herstellung von Spielwaren
Verordnung vom 26.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Spielwaren herstellen oder bearbeiten: 7,82 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig seit dem 1. Mai 2015 im gesamten Bundesgebiet.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die Spielwaren herstellen oder bearbeiten: 7,82 € Stundenlohn plus 10 % Zuschlag, gültig seit dem 1. Mai 2015 im gesamten Bundesgebiet.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet und für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Spielwaren, sofern nicht bereits ein anderer Tarif Anwendung findet.
  • Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,82 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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