Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen bundeseinheitlichen Tarif für Heimarbeiter*innen fest, die Waren kuvertieren, adressieren, adjustieren oder verpacken. Sie bestimmt Stückentgelte nach einem bestehenden Kollektivvertrag, ergänzt um einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag und regelt Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/26/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen bundeseinheitlichen Tarif für Heimarbeiter*innen fest, die Waren kuvertieren, adressieren, adjustieren oder verpacken. Sie bestimmt Stückentgelte nach einem bestehenden Kollektivvertrag, ergänzt um einen 10‑%igen Heimarbeitszuschlag und regelt Urlaubszuschuss sowie Weihnachtsremuneration.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs, für alle Auftraggeber*innen, die Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren oder Verpacken von Waren im Home‑Office beauftragen.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag der Buchbinder‑ und Papierindustrie berechnet, mit einem Stundenlohn von 7,12 €.
Dokumente (PDFs)
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