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Änderung der FPG‑Durchführungsverordnung: neue Kriterien für Fluchtgefahr
Verordnung vom 28.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 143/2015 ergänzt das Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung um neue Kriterien für Sicherungsbedarf und Fluchtgefahr sowie um ein Inkrafttretungsdatum.
Bundesministerium für Inneres5/28/2015XXV
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Die Verordnung 143/2015 ergänzt das Fremdenpolizeigesetz‑Durchführungsverordnung um neue Kriterien für Sicherungsbedarf und Fluchtgefahr sowie um ein Inkrafttretungsdatum.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert neue Kriterien, wann ein Sicherungsbedarf und Fluchtgefahr vorliegen, um Abschiebungen besser zu steuern.
  • Neun konkrete Ziffern beschreiben Situationen, etwa das Umgehen von Verfahren, Verstöße gegen Einreise‑ oder Aufenthaltsverbote und die Missachtung von Auflagen.
Dokumente (PDFs)
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