Einrechnung von IT‑Betreuung in die Lehrverpflichtung an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen
Verordnung vom 28.05.2015Zusammenfassung
Die Verordnung 144/2015 erweitert die Einrechnung von Nebenleistungen für Lehrpersonen an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen um die Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen und Lernplattformen, wobei konkrete Stundenwerte je nach Anzahl der Geräte festgelegt werden.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/28/2015XXV
Bildung
Informatik
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung 144/2015 erweitert die Einrechnung von Nebenleistungen für Lehrpersonen an land‑ und forstwirtschaftlichen Schulen um die Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen und Lernplattformen, wobei konkrete Stundenwerte je nach Anzahl der Geräte festgelegt werden.Schwerpunkte
- Die pädagogisch‑fachliche Betreuung von IT‑Arbeitsplätzen wird in die Lehrverpflichtung eingerechnet. Dazu gehören Hard‑ und Software‑Support, Nutzung von Entwicklungsumgebungen, Unterstützung von Lehrkräften und Schülerinnen/Schülern, Mitwirkung beim Beschaffungswesen, Verwaltung der Fachbibliothek sowie Erstellung elektronischer Publikationen.
- Für bis zu 20 IT‑Arbeitsplätze wird ein Aufwand von drei Wochenstunden anerkannt; jeder weitere Arbeitsplatz bringt 0,05 Wochenstunden zusätzlich.
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