<!--[-->Verordnung zur vorübergehenden Anwendung nicht zugelassener Tierimpfstoffe (2015)<!--]-->
Verordnung zur vorübergehenden Anwendung nicht zugelassener Tierimpfstoffe (2015)
Verordnung vom 28.05.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 erlaubt bis zum 31. Mai 2016 die Nutzung bestimmter nicht in Österreich zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Immunprodukte, wenn sie in der EU oder Schweiz zugelassen sind. Sie legt Einfuhr‑ und Meldepflichten für Tierärzte fest und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit5/28/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 erlaubt bis zum 31. Mai 2016 die Nutzung bestimmter nicht in Österreich zugelassener Tierimpfstoffe und diagnostischer Immunprodukte, wenn sie in der EU oder Schweiz zugelassen sind. Sie legt Einfuhr‑ und Meldepflichten für Tierärzte fest und trat am 1. Juni 2015 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Erlaubt die vorübergehende Anwendung von sieben nicht in Österreich zugelassenen Tierimpfstoffen bis zum 31. Mai 2016.
  • Erlaubt die Nutzung nicht zugelassener immunologischer Tierarzneimittel für die Tuberkulosediagnostik, wenn sie in einem EU‑Staat, der Schweiz oder Norwegen zugelassen sind.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Oberhauser Sabine, Dr., MAS © Parlamentsdirektion

Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


9E - Wien Süd-West



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.