Zusammenfassung
Die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 regelt die Ausbildungsvoraussetzungen für Allgemein‑ und Fachärzt*innen, definiert Basisausbildung, Teilzeit‑ und Nacht‑/Wochenenddienste, Bewilligungskriterien für Lehrpraxen sowie neue Facharztbezeichnungen. Inkrafttreten: 1. Juni 2015.Bundesministerium für Gesundheit5/29/2015XXV
Gesundheit
Gesetzgebung
Berufsbildung
Zusammenfassung
Die Ärztinnen‑/Ärzte‑Ausbildungsordnung 2015 regelt die Ausbildungsvoraussetzungen für Allgemein‑ und Fachärzt*innen, definiert Basisausbildung, Teilzeit‑ und Nacht‑/Wochenenddienste, Bewilligungskriterien für Lehrpraxen sowie neue Facharztbezeichnungen. Inkrafttreten: 1. Juni 2015.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt den Regelungsgegenstand fest: Sie definiert die Ausbildungsvoraussetzungen für Allgemein‑ und Fachärzt*innen, ausgenommen die ärztliche Abschlussprüfung.
- Die Basisausbildung umfasst mindestens neun Monate klinische Grundkompetenz in chirurgischen und konservativen Fachgebieten.
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