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130. Änderung der österreichischen Arzneitaxe (Preis‑ und Bezeichnungsänderungen)
Verordnung vom 01.06.2015

Zusammenfassung

Die 130. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest, korrigiert Bezeichnungen, nimmt neue Produkte auf und streicht andere. Die neue Preisliste gilt ab dem 1. Juli 2015.
Bundesministerium für Gesundheit6/1/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 130. Änderung der Arzneitaxe legt neue Preisansätze für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße fest, korrigiert Bezeichnungen, nimmt neue Produkte auf und streicht andere. Die neue Preisliste gilt ab dem 1. Juli 2015.

Schwerpunkte

  • Der vorhandene Absatz 46 erhält die neue Bezeichnung (47).
  • Nach Absatz (47) wird ein neuer Absatz (48) eingefügt, der festlegt, dass die neue Anlage B am 1. Juli 2015 in Kraft tritt.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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