Verwendung von flüssigen Biobrennstoffen zur Minderung der Treibhausgasemissionen
Verordnung vom 29.01.2015Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Anlagen, die flüssige Biobrennstoffe nutzen, dieselben Vorgaben wie das Ökostromgesetz und die Kraftstoffverordnung erfüllen müssen. Zertifikate aus anderen EU‑Ländern, die nach den entsprechenden Richtlinien ausgestellt wurden, werden anerkannt.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft1/29/2015XXV
Umwelt
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Anlagen, die flüssige Biobrennstoffe nutzen, dieselben Vorgaben wie das Ökostromgesetz und die Kraftstoffverordnung erfüllen müssen. Zertifikate aus anderen EU‑Ländern, die nach den entsprechenden Richtlinien ausgestellt wurden, werden anerkannt.Schwerpunkte
- Die Verordnung überträgt die Bestimmungen des Ökostromgesetzes und der Kraftstoffverordnung auf Anlagen, die flüssige Biomasse als Brennstoff nutzen.
- Zertifizierungen, die in anderen EU‑Mitgliedstaaten nach den Vorgaben der Richtlinie 2009/28/EG und deren Aktualisierung 2013/18/EU ausgestellt wurden, werden in Österreich anerkannt.
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