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Section‑Control‑Verordnung für den Abschnitt Bruck‑Oberaich der S 6
Verordnung vom 11.06.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass zwischen km 79,84 und km 82,40 auf der S 6 Semmering Schnellstraße eine Geschwindigkeitsüberwachung per Section‑Control eingerichtet wird; die Messstrecke muss angekündigt werden.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/11/2015XXV
Straßenverkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass zwischen km 79,84 und km 82,40 auf der S 6 Semmering Schnellstraße eine Geschwindigkeitsüberwachung per Section‑Control eingerichtet wird; die Messstrecke muss angekündigt werden.

Schwerpunkte

  • Einführung einer abschnittsbezogenen Geschwindigkeitsüberwachung (Section‑Control) auf dem genannten Streckenabschnitt.
  • Die Messstrecke erstreckt sich für beide Fahrtrichtungen zwischen den Kilometerangaben 79,84 km und 82,40 km.
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Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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