Verordnung zur Satzungserklärung des Kollektivvertrags für private Bildungseinrichtungen
Verordnung vom 19.06.2015Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen zur Satzung, sodass er im gesamten Bundesgebiet verbindlich wird. Gilt ab 1. Mai 2015 für alle privaten berufsorientierten Erwachsenenbildungs‑Einrichtungen, ausgenommen öffentliche Einrichtungen und bestimmte Gruppen wie Praktikant*innen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/19/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für private Bildungseinrichtungen zur Satzung, sodass er im gesamten Bundesgebiet verbindlich wird. Gilt ab 1. Mai 2015 für alle privaten berufsorientierten Erwachsenenbildungs‑Einrichtungen, ausgenommen öffentliche Einrichtungen und bestimmte Gruppen wie Praktikant*innen.Schwerpunkte
- Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für die privaten Bildungseinrichtungen zur Satzung, sodass er im gesamten Bundesgebiet rechtsverbindlich wird.
- Der Geltungsbereich umfasst alle privaten, berufsorientierten außerbetrieblichen Erwachsenenbildungs‑Einrichtungen in Österreich; öffentlich‑rechtliche Einrichtungen sind ausgenommen.
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