Änderung der Grundbuchsgebührenverordnung – Einführung von Selbstberechnungs‑ und Melderegelungen
Verordnung vom 22.06.2015Zusammenfassung
Die Verordnung 157/2015 ändert die Grundbuchsgebührenverordnung, indem sie neue Regelungen für die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und die damit verbundene Eintragungsgebühr einführt. Sie legt fest, wie nicht entrichtete Gebühren elektronisch an die Justiz gemeldet und weitergeleitet werden müssen. Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist auf den 1. Juli 2015 datiert.Bundesministerium für Justiz6/22/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 157/2015 ändert die Grundbuchsgebührenverordnung, indem sie neue Regelungen für die Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer und die damit verbundene Eintragungsgebühr einführt. Sie legt fest, wie nicht entrichtete Gebühren elektronisch an die Justiz gemeldet und weitergeleitet werden müssen. Das Inkrafttreten der neuen Bestimmungen ist auf den 1. Juli 2015 datiert.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf mehrere Bestimmungen des Gerichtsgebührengesetzes, um die Änderungen an der Grundbuchsgebührenverordnung zu legitimieren.
- Paragraph 10a führt die Möglichkeit ein, die Eintragungsgebühr bei Selbstberechnung der Grunderwerbsteuer nach Tarifpost 9 lit. b Z 1 zu zahlen.
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