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Erklärung der Magdeburg‑Kaserne zur Betreuungsstelle
Verordnung vom 23.06.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 erklärt die Magdeburg‑Kaserne in Klosterneuburg als offizielle Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz. Sie tritt mit ihrer Kundmachung am 23. Juni 2015 in Kraft und endet vier Monate später, am 23. Oktober 2015.
Bundesministerium für Inneres6/23/2015XXV
Verwaltungsrecht
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 erklärt die Magdeburg‑Kaserne in Klosterneuburg als offizielle Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz. Sie tritt mit ihrer Kundmachung am 23. Juni 2015 in Kraft und endet vier Monate später, am 23. Oktober 2015.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf die Ermächtigung nach § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005, das die Einrichtung von Betreuungsstellen erlaubt.
  • Die Magdeburg‑Kaserne (Teilfläche EZ 24, KG 01704) mit den Grundstücken Nr. 3102/1, 3102/28 und 3117/79 wird als Betreuungsstelle gemäß § 1 Z 4 GVG‑B 2005 anerkannt.
Dokumente (PDFs)
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