Zentralisierung der Justiz‑Verwaltung und Anpassung von Ausbildungs‑ und Prüfungsregelungen (2015)
Verordnung vom 24.06.2015Zusammenfassung
Die Verordnung 2015 ändert zahlreiche Justiz‑Verordnungen, indem sie das Bundesministerium für Justiz als zentrale Entscheidungsinstanz einführt und Ausbildungs‑ sowie Prüfungsprozesse präzisiert. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2015.Bundesministerium für Justiz6/24/2015XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 2015 ändert zahlreiche Justiz‑Verordnungen, indem sie das Bundesministerium für Justiz als zentrale Entscheidungsinstanz einführt und Ausbildungs‑ sowie Prüfungsprozesse präzisiert. Alle Änderungen gelten ab dem 1. Juli 2015.Schwerpunkte
- Die Formulierung "Vollzugsdirektion" wird in allen betroffenen Verordnungen durch "Bundesministerium für Justiz" ersetzt, wodurch das Ministerium die alleinige Entscheidungsbefugnis erhält.
- Ein neuer Absatz (1b) wird eingefügt, der die Inkrafttretung der geänderten Verordnung auf den 1. Juli 2015 festlegt.
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