Änderung der Seeschifffahrts‑Verordnung – neue Qualifikations‑ und Prüfungsanforderungen für Motor‑ und Segeljachten
Verordnung vom 25.06.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die Seeschifffahrts‑Verordnung. Sie führt strengere Nachweis‑ und Dokumentationspflichten für Segel‑ und Motorjacht‑Zertifikate ein, legt neue Erfahrungs‑ und Logbuchanforderungen fest und erweitert die Qualifikations‑ und Prüfungsbedingungen für Prüferinnen und Prüfer.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie6/25/2015XXV
Wasser
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die Seeschifffahrts‑Verordnung. Sie führt strengere Nachweis‑ und Dokumentationspflichten für Segel‑ und Motorjacht‑Zertifikate ein, legt neue Erfahrungs‑ und Logbuchanforderungen fest und erweitert die Qualifikations‑ und Prüfungsbedingungen für Prüferinnen und Prüfer.Schwerpunkte
- Ein neuer Nachweispflicht‑Absatz verlangt, dass die seemännische Praxis und Seefahrterfahrung anhand von Logbucheinträgen nachgewiesen werden müssen.
- Die Absätze 6‑8 ergänzen weitere Nachweise für internationale Zertifikate, die Rolle von Crewmitgliedern und zusätzliche Fahrtdokumente bei Jacht‑Typwechsel.
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