Änderung der Lehrplanverordnung für allgemeinbildende höhere Schulen (2015)
Verordnung vom 29.06.2015Zusammenfassung
Die Verordnung ändert den Lehrplan für allgemeinbildende höhere Schulen: Sie führt neue Vorgaben für Hausaufgaben, Lernzeiten und den Betreuungsteil an Ganztagsschulen ein, legt die Zahl von Unterrichtseinheiten und Schularbeiten pro Klassenstufe fest und erhöht die Pflichtstunden im Fach Sport von 11 auf 12. Alle Änderungen gelten seit dem 1. September 2015.Bundesministerium für Bildung und Frauen6/29/2015XXV
Organisation des Unterrichtswesens
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert den Lehrplan für allgemeinbildende höhere Schulen: Sie führt neue Vorgaben für Hausaufgaben, Lernzeiten und den Betreuungsteil an Ganztagsschulen ein, legt die Zahl von Unterrichtseinheiten und Schularbeiten pro Klassenstufe fest und erhöht die Pflichtstunden im Fach Sport von 11 auf 12. Alle Änderungen gelten seit dem 1. September 2015.Schwerpunkte
- Ein neuer Absatz (Abs. 18) wird in Artikel III § 2 eingefügt und verweist auf mehrere Teile von Anlage A, die ab dem 1. September 2015 gelten.
- Für Ganztagsschulen wird festgelegt, dass Hausaufgaben (z. B. Hausübungen) in Menge und Qualität mit den Pädagoginnen und Pädagogen des Betreuungsteils abgestimmt werden müssen.
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