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Einführung des 51. Nachtrags zum Arzneibuch und Aktualisierung der Pharmastandards
Verordnung vom 30.06.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den 51. Nachtrag zum Arzneibuch ein und setzt die aktuelle europäische Pharmaverordnung (8. Auflage, Nachtrag 8.1) in Österreich um, während alte Monographien außer Kraft gesetzt werden.
Bundesministerium für Gesundheit6/30/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung führt den 51. Nachtrag zum Arzneibuch ein und setzt die aktuelle europäische Pharmaverordnung (8. Auflage, Nachtrag 8.1) in Österreich um, während alte Monographien außer Kraft gesetzt werden.

Schwerpunkte

  • Die deutschsprachige Fassung des ersten Nachtrags zur achten Ausgabe des Europäischen Arzneibuchs (Nachtrag 8.1) wird offiziell als österreichische Ausgabe eingeführt.
  • Alle Monographien und Texte des Europäischen Arzneibuchs (8. Auflage) sowie des Österreichischen Arzneibuchs, die durch den neuen Nachtrag ersetzt werden, verlieren ihre Rechtskraft.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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