Zusammenfassung
Die Verordnung 184/2015 ergänzt die Kennzeichnungsverordnung um neue Regeln zur Kennzeichnung von Behältern, Räumen und Bereichen, in denen gefährliche chemische Arbeitsstoffe gelagert oder verwendet werden. Sie legt fest, welche Piktogramme, Warnzeichen und Informationen angezeigt werden müssen und wann Ausnahmen gelten.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/30/2015XXV
Umwelt
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung 184/2015 ergänzt die Kennzeichnungsverordnung um neue Regeln zur Kennzeichnung von Behältern, Räumen und Bereichen, in denen gefährliche chemische Arbeitsstoffe gelagert oder verwendet werden. Sie legt fest, welche Piktogramme, Warnzeichen und Informationen angezeigt werden müssen und wann Ausnahmen gelten.Schwerpunkte
- Die Verordnung führt die neuen Paragraphen 1a und 1b ein, die die Kennzeichnungspflicht für Behälter bzw. für Räume und Bereiche mit gefährlichen Arbeitsstoffen festlegen.
- Für die Kennzeichnung von Behältern müssen Gefahrenpiktogramme nach der CLP‑Verordnung verwendet werden; alternativ können im Anhang 1.2 vorgesehene Warnzeichen bis zum 1. Juni 2024 genutzt werden.
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