Änderung der Verordnung über Beschäftigungsverbote für Jugendliche – neue Gefahrstoff‑Kategorien und EU‑Umsetzung
Verordnung vom 30.06.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die Regelungen zu Beschäftigungsverboten für Jugendliche. Sie reduziert die zulässigen Gefahrstoff‑Kategorien, ergänzt neue Listen gefährlicher Stoffe und setzt EU‑Recht zum Jugendarbeitsschutz um.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/30/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die Regelungen zu Beschäftigungsverboten für Jugendliche. Sie reduziert die zulässigen Gefahrstoff‑Kategorien, ergänzt neue Listen gefährlicher Stoffe und setzt EU‑Recht zum Jugendarbeitsschutz um.Schwerpunkte
- Die Wortfolge im Absatz 8 von § 1 wird aktualisiert, sodass die Verordnung nun auf die aktuelle Fassung des Kinder‑ und Jugendarbeitsschutzgesetzes (BGBl. I Nr. 60/2015) verweist.
- Der Verweis in § 3 Abs. 1 wird von „Z 1‑7“ auf „Z 1‑4“ verkürzt, wodurch nur noch vier zulässige Unterkategorien für gefährliche Arbeitsstoffe bestehen.
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