Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Messabschnitt zwischen km 110,84 und km 116,27 auf der A 2 Süd fest, in dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels Kamerasystemen überwacht wird. Der Beginn und das Ende des Abschnitts müssen angekündigt werden.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/3/2015XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Messabschnitt zwischen km 110,84 und km 116,27 auf der A 2 Süd fest, in dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mittels Kamerasystemen überwacht wird. Der Beginn und das Ende des Abschnitts müssen angekündigt werden.Schwerpunkte
- Ein Messabschnitt wird zwischen km 110,84 und km 116,27 auf der A 2 Süd eingerichtet, in dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung erfasst wird.
- Der Beginn und das Ende der Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit alle Verkehrsteilnehmer rechtzeitig informiert sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.