Änderung der Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013: Einführung von Benützungsvergütungen 2015
Verordnung vom 10.02.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 10. Februar 2015 ändert die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013, führt neue Ausnahmeregelungen für Vergütungen ein und legt für 2015 spezifische Benützungsvergütungen pro Bundesorgan fest (insgesamt ca. 14,4 Mio. €).Bundesministerium für Finanzen2/10/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 10. Februar 2015 ändert die Leistungsabgeltungs‑Verordnung 2013, führt neue Ausnahmeregelungen für Vergütungen ein und legt für 2015 spezifische Benützungsvergütungen pro Bundesorgan fest (insgesamt ca. 14,4 Mio. €).Schwerpunkte
- Abweichende Vergütungs- oder Entgeltsvereinbarungen sind nur zulässig, wenn sie aufgrund der Eigenart der jeweiligen Leistung erforderlich sind.
- Für das Jahr 2015 wird eine Benützungsvergütung festgelegt, deren Höhe für jedes Bundesorgan in einer Anlage detailliert aufgeführt ist.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.