Änderung der Zweiten Außenwirtschaftsverordnung 2011 – Import von Verteidigungsgütern aus China
Verordnung vom 03.07.2015Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Juli 2015 ändert die Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2011: Sie streicht mehrere Paragraphen, führt eine Genehmigungspflicht für Verteidigungsgüter aus China ein und legt das Inkrafttreten der Änderungen fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft7/3/2015XXV
Handel
Sicherheit
Außenwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 3. Juli 2015 ändert die Zweite Außenwirtschaftsverordnung 2011: Sie streicht mehrere Paragraphen, führt eine Genehmigungspflicht für Verteidigungsgüter aus China ein und legt das Inkrafttreten der Änderungen fest.Schwerpunkte
- Die Paragraphen 1‑3, 5 und 6 sowie die zugehörige Anlage werden gestrichen, um das Regelwerk zu vereinfachen.
- Ein neuer § 4 legt fest, dass die Einfuhr von Verteidigungsgütern aus China nur mit einer Genehmigung des Bundesministers für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft zulässig ist.
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