Änderung der Spielzeugverordnung 2011 – neue Risikodefinitionen & erweiterter Geltungsbereich
Verordnung vom 09.07.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die österreichische Spielzeugverordnung: Sie definiert Spielzeug neu, ersetzt das Wort „Gefahren“ durch „Risiko“, erweitert den Geltungsbereich um elektronische Geräte und Mode‑Accessoires und führt strengere Sicherheitsanforderungen zu Mechanik, Temperatur, Druck und Chemikalien ein. Ein Übergangszeitraum bis 20 Dezember 2015 wird für nicht konforme Produkte eingeräumt.Bundesministerium für Gesundheit7/9/2015XXV
Kinderschutz
Produktsicherheit
EU‑Rechtsangleichung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ändert die österreichische Spielzeugverordnung: Sie definiert Spielzeug neu, ersetzt das Wort „Gefahren“ durch „Risiko“, erweitert den Geltungsbereich um elektronische Geräte und Mode‑Accessoires und führt strengere Sicherheitsanforderungen zu Mechanik, Temperatur, Druck und Chemikalien ein. Ein Übergangszeitraum bis 20 Dezember 2015 wird für nicht konforme Produkte eingeräumt.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert Spielzeug als Produkte, die für Kinder unter 14 Jahren zum Spielen bestimmt sind.
- In zahlreichen Paragraphen wird das Wort „Gefahren“ durch das neutralere Wort „Risiko“ ersetzt.
Dokumente (PDFs)
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