Zusammenfassung
Die Bezirksgerichte‑Verordnung Oberösterreich 2015 ordnet allen Gemeinden des Bundeslandes ein zuständiges Bezirksgericht zu und tritt am 15. Juli 2015 in Kraft, wobei sie die frühere Regelung von 2012 aufhebt.Bundesministerium für Justiz7/14/2015XXV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Bezirksgerichte‑Verordnung Oberösterreich 2015 ordnet allen Gemeinden des Bundeslandes ein zuständiges Bezirksgericht zu und tritt am 15. Juli 2015 in Kraft, wobei sie die frühere Regelung von 2012 aufhebt.Schwerpunkte
- Die Verordnung legt fest, welche Gemeinden zu welchem Bezirksgericht (Sprengel) gehören.
- Sie gilt für das gesamte Bundesland Oberösterreich und umfasst alle 18 Bezirksgerichte.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.