Einrichtung eines bilateralen Prüfungsausschusses für Steuerprüfungen zwischen Österreich und Liechtenstein
Verordnung vom 16.07.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 richtet einen bilateralen Prüfungsausschuss nach dem Österreich‑Liechtenstein‑Steuerabkommen ein, legt seine Zusammensetzung, Arbeitsweise und Vergütung fest.Bundesministerium für Finanzen7/16/2015XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 richtet einen bilateralen Prüfungsausschuss nach dem Österreich‑Liechtenstein‑Steuerabkommen ein, legt seine Zusammensetzung, Arbeitsweise und Vergütung fest.Schwerpunkte
- Der Ausschuss wird nach Art. 44 des Steuerabkommens gegründet und besteht aus fünf unabhängigen Mitgliedern.
- Jeder Staat nominiert zwei Mitglieder, das dritte Mitglied wird jährlich vom anderen Staat bestimmt; das erste Vorsitzende‑Mitglied kommt aus Liechtenstein.
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