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Änderung der Aquakultur‑Seuchenverordnung (2015)
Verordnung vom 12.01.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die AquakulturSeuchenverordnung, indem sie neue anzeigepflichtige exotische und nicht‑exotische Krankheiten sowie die betroffenen Fisch‑, Weichtier‑ und Krebstierarten in Anhang 1 aufnimmt. Ziel ist ein besseres Früherkennungssystem für Seuchenausbrüche.
Bundesministerium für Gesundheit1/12/2015XXV
Umwelt
Tierschutz
Tiermedizin
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung erweitert die AquakulturSeuchenverordnung, indem sie neue anzeigepflichtige exotische und nicht‑exotische Krankheiten sowie die betroffenen Fisch‑, Weichtier‑ und Krebstierarten in Anhang 1 aufnimmt. Ziel ist ein besseres Früherkennungssystem für Seuchenausbrüche.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung erweitert die Anzeigepflicht, indem sie neue exotische Seuchen und die betroffenen Fisch‑, Weichtier‑ und Krebstierarten in Anhang 1 aufnimmt.
  • Zusätzlich werden zahlreiche nicht‑exotische Seuchen, wie z. B. virale hämorrhagische Septikämie (VHS) oder Koi‑Herpes‑Viruserkrankung, und die jeweiligen betroffenen Arten in den Anhang eingetragen.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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