<!--[-->Weingartengrunderhebungsverordnung 2015 – Statistik zur Weinfläche<!--]-->
Weingartengrunderhebungsverordnung 2015 – Statistik zur Weinfläche
Verordnung vom 24.07.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten zu Weingartenflächen im Jahr 2015, legt Pflichten für Winzer*innen und Behörden fest und bestimmt das Vorgehen bis zum 31. Dezember 2016.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/24/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten zu Weingartenflächen im Jahr 2015, legt Pflichten für Winzer*innen und Behörden fest und bestimmt das Vorgehen bis zum 31. Dezember 2016.

Schwerpunkte

  • STAT führt die Erhebung zum Stichtag 31. Juli 2015 durch, um Daten über bestockte Weingartenflächen zu sammeln.
  • Als statistische Einheiten gelten landwirtschaftliche Betriebe, die zum Stichtag Weingartenflächen bewirtschaften und deren Erzeugnisse zum Verkauf bestimmt sind.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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