Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten zu Weingartenflächen im Jahr 2015, legt Pflichten für Winzer*innen und Behörden fest und bestimmt das Vorgehen bis zum 31. Dezember 2016.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/24/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die Erhebung von Daten zu Weingartenflächen im Jahr 2015, legt Pflichten für Winzer*innen und Behörden fest und bestimmt das Vorgehen bis zum 31. Dezember 2016.Schwerpunkte
- STAT führt die Erhebung zum Stichtag 31. Juli 2015 durch, um Daten über bestockte Weingartenflächen zu sammeln.
- Als statistische Einheiten gelten landwirtschaftliche Betriebe, die zum Stichtag Weingartenflächen bewirtschaften und deren Erzeugnisse zum Verkauf bestimmt sind.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.