Änderung der Trinkwasserverordnung – Elektronische Meldungen & Radioaktivitäts‑Überwachung
Verordnung vom 27.07.2015Zusammenfassung
Die 208/2015‑Verordnung ergänzt die Trinkwasserverordnung um elektronische Meldepflichten, Aufbewahrungsfristen und neue Radioaktivitäts‑Grenzwerte sowie ein Pestizid‑Verzeichnis.Bundesministerium für Gesundheit7/27/2015XXV
Umwelt
Wasser
Gesundheit
Zusammenfassung
Die 208/2015‑Verordnung ergänzt die Trinkwasserverordnung um elektronische Meldepflichten, Aufbewahrungsfristen und neue Radioaktivitäts‑Grenzwerte sowie ein Pestizid‑Verzeichnis.Schwerpunkte
- Ergebnisse von Untersuchungen müssen elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt und fünf Jahre (bzw. zehn Jahre für Vollanalysen) archiviert werden.
- Bei einer zehnfachen Überschreitung des Radioaktivitäts‑Indikatorwertes sind sofortige Abhilfemaßnahmen, Verbraucherinformation und Meldung an die Behörde erforderlich.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.