<!--[-->Änderung der Trinkwasserverordnung – Elektronische Meldungen & Radioaktivitäts‑Überwachung<!--]-->
Änderung der Trinkwasserverordnung – Elektronische Meldungen & Radioaktivitäts‑Überwachung
Verordnung vom 27.07.2015

Zusammenfassung

Die 208/2015‑Verordnung ergänzt die Trinkwasserverordnung um elektronische Meldepflichten, Aufbewahrungsfristen und neue Radioaktivitäts‑Grenzwerte sowie ein Pestizid‑Verzeichnis.
Bundesministerium für Gesundheit7/27/2015XXV
Umwelt
Wasser
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 208/2015‑Verordnung ergänzt die Trinkwasserverordnung um elektronische Meldepflichten, Aufbewahrungsfristen und neue Radioaktivitäts‑Grenzwerte sowie ein Pestizid‑Verzeichnis.

Schwerpunkte

  • Ergebnisse von Untersuchungen müssen elektronisch an die zuständige Behörde übermittelt und fünf Jahre (bzw. zehn Jahre für Vollanalysen) archiviert werden.
  • Bei einer zehnfachen Überschreitung des Radioaktivitäts‑Indikatorwertes sind sofortige Abhilfemaßnahmen, Verbraucherinformation und Meldung an die Behörde erforderlich.
Dokumente (PDFs)
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

SPÖ


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