Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2015 passt die Honigverordnung an EU‑Recht an, definiert Pollen als natürlichen Bestandteil, führt neue Herkunftskennzeichnungen ein und ermöglicht den Weiterverkauf bereits gekennzeichneter Produkte.Bundesministerium für Gesundheit7/27/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 209/2015 passt die Honigverordnung an EU‑Recht an, definiert Pollen als natürlichen Bestandteil, führt neue Herkunftskennzeichnungen ein und ermöglicht den Weiterverkauf bereits gekennzeichneter Produkte.Schwerpunkte
- Die Bezugnahme in § 6 wird von der alten Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (1993) auf die aktuelle EU‑Verbraucherinformation (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) umgestellt.
- Ein neuer Absatz definiert Pollen als natürlichen Bestandteil von Honig und nicht als Zutat im Sinne der EU‑Verordnung.
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