<!--[-->Änderung der Honigverordnung – EU‑Anpassungen 2015<!--]-->
Änderung der Honigverordnung – EU‑Anpassungen 2015
Verordnung vom 27.07.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 209/2015 passt die Honigverordnung an EU‑Recht an, definiert Pollen als natürlichen Bestandteil, führt neue Herkunftskennzeichnungen ein und ermöglicht den Weiterverkauf bereits gekennzeichneter Produkte.
Bundesministerium für Gesundheit7/27/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 209/2015 passt die Honigverordnung an EU‑Recht an, definiert Pollen als natürlichen Bestandteil, führt neue Herkunftskennzeichnungen ein und ermöglicht den Weiterverkauf bereits gekennzeichneter Produkte.

Schwerpunkte

  • Die Bezugnahme in § 6 wird von der alten Lebensmittelkennzeichnungsverordnung (1993) auf die aktuelle EU‑Verbraucherinformation (Verordnung (EU) Nr. 1169/2011) umgestellt.
  • Ein neuer Absatz definiert Pollen als natürlichen Bestandteil von Honig und nicht als Zutat im Sinne der EU‑Verordnung.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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