Ergänzung der Zuteilungsregelverordnung um Annex 2 für CO₂‑Leckage‑Sektoren (2015‑2019)
Verordnung vom 11.02.2015Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Zuteilungsregelverordnung um einen neuen Anhang, der Sektoren mit hohem Risiko für CO₂‑Leckage (2015‑2019) anhand von NACE‑ und PRODCOM‑Codes sowie EU‑Kriterien auflistet. Sie fügt § 19 Absatz (2) hinzu, der auf diesen Anhang verweist, und tritt am 11.02.2015 in Kraft.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/11/2015XXV
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung ergänzt die Zuteilungsregelverordnung um einen neuen Anhang, der Sektoren mit hohem Risiko für CO₂‑Leckage (2015‑2019) anhand von NACE‑ und PRODCOM‑Codes sowie EU‑Kriterien auflistet. Sie fügt § 19 Absatz (2) hinzu, der auf diesen Anhang verweist, und tritt am 11.02.2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 19 der Zuteilungsregelverordnung um einen neuen Absatz (2), der auf den neu eingefügten Anhang 2 verweist.
- Anhang 2 listet Sektoren, die von 2015‑2019 ein hohes Risiko für CO₂‑Leckage haben, und gibt deren NACE‑ und PRODCOM‑Codes an.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.