Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um § 6 Abs. 12, sodass für bereits laufende Verfahren die alten Gebühren gelten, und legt neue, detaillierte Gebührensätze für Lizenzen, Prüfungen und weitere luftfahrtbezogene Dienstleistungen fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie7/28/2015XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 ergänzt die Austro‑Control‑Gebührenverordnung um § 6 Abs. 12, sodass für bereits laufende Verfahren die alten Gebühren gelten, und legt neue, detaillierte Gebührensätze für Lizenzen, Prüfungen und weitere luftfahrtbezogene Dienstleistungen fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung ergänzt § 6 um Absatz 12, der festlegt, dass für laufende Verwaltungsverfahren die Gebühren nach der alten Fassung gelten.
- Es werden neue Gebührensätze für verschiedene Luftfahrtlizenzen (z. B. PPL, CPL, ATPL) und deren Klassen festgelegt, die je nach Gewicht des Flugzeugs gestaffelt sind.
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