Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Regeln für Verkauf, Lagerung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln, führt Zertifizierungspflichten für Verkaufspersonal ein und legt strengere Vorgaben für Produkte im Haus‑ und Kleingartenbereich fest.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft7/29/2015XXV
Umwelt
Gesundheit
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung verschärft die Regeln für Verkauf, Lagerung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln, führt Zertifizierungspflichten für Verkaufspersonal ein und legt strengere Vorgaben für Produkte im Haus‑ und Kleingartenbereich fest.Schwerpunkte
- Beim Verkauf von Pflanzenschutzmitteln muss mindestens eine im Unternehmen beschäftigte Person über eine Bescheinigung nach § 3 verfügen und während der Öffnungszeiten anwesend sein.
- Pflanzenschutzmittel für berufliche Anwender dürfen nur an Personen verkauft werden, die eine Bescheinigung nach Art. 5 der Richtlinie 2009/128/EG besitzen.
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