Einbeziehung des Vereins Lawinen‑ und Vermisstensuchhundestaffel Salzburg in die Zusatz‑Unfallversicherung
Verordnung vom 31.07.2015Zusammenfassung
Die Verordnung vom 31. Juli 2015 nimmt die Mitglieder des Vereins „Lawinen‑ und Vermisstensuchhundestaffel Salzburg“ in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf; das Inkrafttreten ist für den 1. August 2015 vorgesehen.Bundesministerium für Gesundheit7/31/2015XXV
soziale Sicherheit
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 31. Juli 2015 nimmt die Mitglieder des Vereins „Lawinen‑ und Vermisstensuchhundestaffel Salzburg“ in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung auf; das Inkrafttreten ist für den 1. August 2015 vorgesehen.Schwerpunkte
- Die Mitglieder des Vereins „Lawinen‑ und Vermisstensuchhundestaffel Salzburg“ werden in die Zusatzversicherung der Unfallversicherung aufgenommen.
- Die Verordnung tritt am 1. August 2015 in Kraft.
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