<!--[-->Änderung der Strahlenschutz‑ und Radioaktiv‑Abfälle‑Verordnungen (22/2015)<!--]-->
Änderung der Strahlenschutz‑ und Radioaktiv‑Abfälle‑Verordnungen (22/2015)
Verordnung vom 11.02.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung 22/2015 ergänzt die Strahlenschutz‑ und Radioaktiv‑Abfälle‑Gesetze mit neuen Ausbildungs‑ und Managementanforderungen für Entsorgungsanlagen sowie einer zusätzlichen Genehmigungsregelung für Endlager‑Transporte.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/11/2015XXV
Umwelt
Energie
Gesundheit
Strahlenschutz
Verwaltungsrecht
Öffentliche Sicherheit

Zusammenfassung

Die Verordnung 22/2015 ergänzt die Strahlenschutz‑ und Radioaktiv‑Abfälle‑Gesetze mit neuen Ausbildungs‑ und Managementanforderungen für Entsorgungsanlagen sowie einer zusätzlichen Genehmigungsregelung für Endlager‑Transporte.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Paragraph § 42a definiert die erforderliche Aus‑ und Fortbildung für Personen, die in Entsorgungsanlagen tätig sind.
  • Abschnitt 6a legt fest, dass die Entsorgung radioaktiver Abfälle nur in Anlagen erfolgen darf, die vom Bundesminister nach § 36c StrSchG beauftragt wurden.
Dokumente (PDFs)
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Rupprechter Andrä, Dipl.-Ing.

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