Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt die Schwarzenberg‑Kaserne in Wals‑Siezenheim als Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz‑Bund 2005. Sie tritt am Tag der Kundmachung, dem 10. August 2015, in Kraft.Bundesministerium für Inneres8/10/2015XXV
Betreuung von Pflegebedürftigen
Zusammenfassung
Die Verordnung erklärt die Schwarzenberg‑Kaserne in Wals‑Siezenheim als Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz‑Bund 2005. Sie tritt am Tag der Kundmachung, dem 10. August 2015, in Kraft.Schwerpunkte
- Die Verordnung stützt sich auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005 als Rechtsgrundlage.
- Die Schwarzenberg‑Kaserne wird gemäß § 1 Z 4 GVG‑B 2005 offiziell als Betreuungsstelle ausgewiesen.
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