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Erklärung der Schwarzenberg‑Kaserne zur Betreuungsstelle
Verordnung vom 10.08.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die Schwarzenberg‑Kaserne in Wals‑Siezenheim als Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz‑Bund 2005. Sie tritt am Tag der Kundmachung, dem 10. August 2015, in Kraft.
Bundesministerium für Inneres8/10/2015XXV
Betreuung von Pflegebedürftigen

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die Schwarzenberg‑Kaserne in Wals‑Siezenheim als Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz‑Bund 2005. Sie tritt am Tag der Kundmachung, dem 10. August 2015, in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung stützt sich auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005 als Rechtsgrundlage.
  • Die Schwarzenberg‑Kaserne wird gemäß § 1 Z 4 GVG‑B 2005 offiziell als Betreuungsstelle ausgewiesen.
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