<!--[-->Erweiterung der Anzeigepflicht für MERS‑CoV und West‑Nile‑Fieber (2015)<!--]-->
Erweiterung der Anzeigepflicht für MERS‑CoV und West‑Nile‑Fieber (2015)
Verordnung vom 13.08.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 erweitert die meldepflichtigen Krankheiten um MERS‑CoV und West‑Nile‑Fieber und hebt die frühere Regelung von 2013 auf.
Bundesministerium für Gesundheit8/13/2015XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2015 erweitert die meldepflichtigen Krankheiten um MERS‑CoV und West‑Nile‑Fieber und hebt die frühere Regelung von 2013 auf.

Schwerpunkte

  • Die Anzeigepflicht wird auf Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von MERS‑CoV und West‑Nile‑Fieber ausgeweitet.
  • Die frühere Verordnung von 2013 wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.
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Oberhauser Sabine, Dr., MAS

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