Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 erweitert die meldepflichtigen Krankheiten um MERS‑CoV und West‑Nile‑Fieber und hebt die frühere Regelung von 2013 auf.Bundesministerium für Gesundheit8/13/2015XXV
Gesundheit
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 erweitert die meldepflichtigen Krankheiten um MERS‑CoV und West‑Nile‑Fieber und hebt die frühere Regelung von 2013 auf.Schwerpunkte
- Die Anzeigepflicht wird auf Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle von MERS‑CoV und West‑Nile‑Fieber ausgeweitet.
- Die frühere Verordnung von 2013 wird mit Inkrafttreten dieser Verordnung aufgehoben.
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