Zusammenfassung
Die Verordnung 226/2015 aktualisiert in Anlage 3 des Gaswirtschaftsgesetzes die Namen zweier Erdgasunternehmen und tritt am 15. August 2015 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/14/2015XXV
Energie
Zusammenfassung
Die Verordnung 226/2015 aktualisiert in Anlage 3 des Gaswirtschaftsgesetzes die Namen zweier Erdgasunternehmen und tritt am 15. August 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Firmenname „OÖ. Ferngas Netz GmbH“ wird durch den aktuellen Namen „Netz Oberösterreich GmbH“ ersetzt.
- Der Firmenname „Gasnetz Steiermark GmbH“ wird durch den aktuellen Namen „Energienetze Steiermark GmbH“ ersetzt.
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