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Erklärung der Hadik‑Kaserne in Fehring zur Betreuungsstelle
Verordnung vom 14.08.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die Hadik‑Kaserne in Fehring als Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz und legt fest, dass sie vom 14. August 2015 bis zum 14. August 2016 gültig ist.
Bundesministerium für Inneres8/14/2015XXV
Gesundheit
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt die Hadik‑Kaserne in Fehring als Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz und legt fest, dass sie vom 14. August 2015 bis zum 14. August 2016 gültig ist.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung basiert auf § 11 Abs. 2 des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005.
  • Die Hadik‑Kaserne wird als Betreuungsstelle im Sinne von § 1 Z 4 GVG‑B 2005 eingestuft.
Dokumente (PDFs)
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