Änderung der Hochschulraum‑Strukturmittel‑ und Wissensbilanz‑Verordnung 2015
Verordnung vom 18.08.2015Zusammenfassung
Die Verordnung 228/2015 teilt die jährlichen Hochschulfördermittel in fünf Teilbeträge auf und führt neue Indikatoren zur Berechnung ein, darunter ein Kennzahl für Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis. Sie legt fest, wie die Mittel verteilt werden und ab wann die neuen Regelungen gelten.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/18/2015XXV
Bildung
Wirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung 228/2015 teilt die jährlichen Hochschulfördermittel in fünf Teilbeträge auf und führt neue Indikatoren zur Berechnung ein, darunter ein Kennzahl für Doktoratsstudierende mit Beschäftigungsverhältnis. Sie legt fest, wie die Mittel verteilt werden und ab wann die neuen Regelungen gelten.Schwerpunkte
- Die jährlichen Strukturmittel werden in fünf Teilbeträge aufgeteilt, um verschiedene Aufgabenbereiche der Hochschulen zu finanzieren.
- Die Aufteilung der Mittel erfolgt anhand von Indikatoren: Prüfungs‑Studien, Absolventen, Drittmittel und Doktoratsstudierende.
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