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Industrieunfallverordnung 2015 – Sicherheit bei Gefahrstoffen
Verordnung vom 18.08.2015

Zusammenfassung

Die IUV 2015 legt fest, wie Betriebe mit gefährlichen Stoffen Risiken bewerten, Sicherheitskonzepte erstellen und Unfälle melden müssen, um Mensch und Umwelt zu schützen.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/18/2015XXV
Umwelt

Zusammenfassung

Die IUV 2015 legt fest, wie Betriebe mit gefährlichen Stoffen Risiken bewerten, Sicherheitskonzepte erstellen und Unfälle melden müssen, um Mensch und Umwelt zu schützen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung gilt für gewerbliche Anlagen, die unter den Abschnitt 8a der Gewerbeordnung fallen und damit Gefahrstoffe betreiben.
  • Sie definiert zentrale Begriffe wie Industrieunfall, grenzüberschreitende Auswirkungen, Szenario und systematisches Verfahren.
Dokumente (PDFs)
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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