Zusammenfassung
Die IUV 2015 legt fest, wie Betriebe mit gefährlichen Stoffen Risiken bewerten, Sicherheitskonzepte erstellen und Unfälle melden müssen, um Mensch und Umwelt zu schützen.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft8/18/2015XXV
Umwelt
Zusammenfassung
Die IUV 2015 legt fest, wie Betriebe mit gefährlichen Stoffen Risiken bewerten, Sicherheitskonzepte erstellen und Unfälle melden müssen, um Mensch und Umwelt zu schützen.Schwerpunkte
- Die Verordnung gilt für gewerbliche Anlagen, die unter den Abschnitt 8a der Gewerbeordnung fallen und damit Gefahrstoffe betreiben.
- Sie definiert zentrale Begriffe wie Industrieunfall, grenzüberschreitende Auswirkungen, Szenario und systematisches Verfahren.
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