Aufhebung der Beschäftigungsverbote für Arbeitnehmerinnen & Änderung der Gesundheitsüberwachung
Verordnung vom 18.08.2015Zusammenfassung
Die Verordnung hebt das alte Beschäftigungsverbot für Frauen auf und ändert die Regelungen zur Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz. Damit gelten die früheren geschlechtsspezifischen Beschränkungen nicht mehr, und die Überwachungsvorschriften werden aktualisiert. Inkrafttreten ist der 1. September 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/18/2015XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung hebt das alte Beschäftigungsverbot für Frauen auf und ändert die Regelungen zur Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz. Damit gelten die früheren geschlechtsspezifischen Beschränkungen nicht mehr, und die Überwachungsvorschriften werden aktualisiert. Inkrafttreten ist der 1. September 2015.Schwerpunkte
- Die bisherige Verordnung zu Beschäftigungsverboten für Frauen wird aufgehoben; damit gelten die geschlechtsspezifischen Beschränkungen nicht mehr.
- Die Verordnung über die Gesundheitsüberwachung am Arbeitsplatz wird geändert; ein Hinweis, dass bei Bleibelastungen die alte Beschäftigungsverbots‑Verordnung zu beachten sei, entfällt.
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