<!--[-->Verordnung zur Satzung des Kollektivvertrags für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs<!--]-->
Verordnung zur Satzung des Kollektivvertrags für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs
Verordnung vom 19.08.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs als Satzung, die ab dem 1. Juni 2015 gilt und damit für alle entsprechenden Arbeitgeber und Beschäftigten im Bundesland verbindlich ist.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz8/19/2015XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs als Satzung, die ab dem 1. Juni 2015 gilt und damit für alle entsprechenden Arbeitgeber und Beschäftigten im Bundesland verbindlich ist.

Schwerpunkte

  • Die Satzung gilt für alle privaten Anbieter von sozialen oder gesundheitlichen Dienstleistungen in Vorarlberg, ausgenommen öffentliche Einrichtungen, Heilbäder, Rettungsdienste und private Kindergärten.
  • Der Wirksamkeitsbeginn der Satzung ist der 1. Juni 2015; die Geltungsdauer richtet sich nach der Laufzeit des zugrunde liegenden Kollektivvertrags.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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