Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die bisherige Rechtsgrundlage und erklärt die Schwarzenberg‑Kaserne als Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz. Zusätzlich wird in § 2 eine Befristung von sechs Monaten nach Inkrafttreten eingefügt.Bundesministerium für Inneres8/20/2015XXV
Verwaltungsorganisation
Zusammenfassung
Die Verordnung ändert die bisherige Rechtsgrundlage und erklärt die Schwarzenberg‑Kaserne als Betreuungsstelle nach dem Grundversorgungsgesetz. Zusätzlich wird in § 2 eine Befristung von sechs Monaten nach Inkrafttreten eingefügt.Schwerpunkte
- Die Schwarzenberg‑Kaserne wird als Betreuungsstelle im Sinne des Grundversorgungsgesetzes‑Bund 2005 definiert.
- In § 2 wird der Hinweis eingefügt, dass die Regelung nach Ablauf von sechs Monaten nach Inkrafttreten außer Kraft tritt.
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