Schulobstverordnung 2015 – Förderung von frischem Obst & Gemüse in Schulen
Verordnung vom 21.08.2015Zusammenfassung
Die Schulobstverordnung 2015 regelt, wie frisches Obst und Gemüse in österreichischen Schulen gefördert wird. Sie definiert förderfähige Produkte, Zuständigkeiten, Finanzierungsanteile (75 % EU‑Beihilfe, 25 % nationale Mittel) und das Antragsverfahren bei der AMA.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft8/21/2015XXV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Schulobstverordnung 2015 regelt, wie frisches Obst und Gemüse in österreichischen Schulen gefördert wird. Sie definiert förderfähige Produkte, Zuständigkeiten, Finanzierungsanteile (75 % EU‑Beihilfe, 25 % nationale Mittel) und das Antragsverfahren bei der AMA.Schwerpunkte
- Die Verordnung dient der Durchführung des Schulobstprogramms, das Kindern in Schulen frisches Obst und Gemüse bereitstellt.
- Zuständig für die nationale Strategie ist der Bundesminister für Land‑ und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Gesundheit; die Marktordnungsstelle „Agrarmarkt Austria“ (AMA) führt die übrigen Bestimmungen aus.
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