<!--[-->Verkehrsversuchsverordnung Fernpass – abweichende Lichtsignalanlage (2015)<!--]-->
Verkehrsversuchsverordnung Fernpass – abweichende Lichtsignalanlage (2015)
Verordnung vom 24.08.2015

Zusammenfassung

Die Verkehrsversuchsverordnung 2015 erlaubt auf der B179 Fernpassstraße eine abweichende Lichtsignalanlage für wissenschaftliche Tests. Gelbes Licht leuchtet mit rotem Licht für eine Sekunde, das Grünlicht endet ohne Grünblinkphase. Gültig vom 1. September bis zum 30. November 2015.
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie8/24/2015XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verkehrsversuchsverordnung 2015 erlaubt auf der B179 Fernpassstraße eine abweichende Lichtsignalanlage für wissenschaftliche Tests. Gelbes Licht leuchtet mit rotem Licht für eine Sekunde, das Grünlicht endet ohne Grünblinkphase. Gültig vom 1. September bis zum 30. November 2015.

Schwerpunkte

  • Erlaubt eine von den geltenden Vorschriften abweichende Ausführung von Lichtsignalanlagen auf der B179 Fernpassstraße für wissenschaftliche Versuche.
  • Das gelbe Licht leuchtet zusammen mit dem roten Licht für genau eine Sekunde, und das Grünlicht endet ohne vorherige Grünblinkphase.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


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