Änderung der Uniform‑ und Ausweisregelungen für Justizwache‑ und Strafvollzugsbedienstete
Verordnung vom 27.08.2015Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 erlaubt Justizwache‑ und Strafvollzugsbediensteten in Ausnahmefällen das Tragen einer speziellen Repräsentationsuniform und legt das Inkrafttreten dieser Regelung auf den 1. September 2015 fest.Bundesministerium für Justiz8/27/2015XXV
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2015 erlaubt Justizwache‑ und Strafvollzugsbediensteten in Ausnahmefällen das Tragen einer speziellen Repräsentationsuniform und legt das Inkrafttreten dieser Regelung auf den 1. September 2015 fest.Schwerpunkte
- Mitarbeitenden, die im Strafvollzug oder bei freiheitsentziehenden Maßnahmen tätig sind, darf in Einzelfällen das Tragen einer Repräsentationsuniform erlaubt werden, wenn sie das Bundesministerium für Justiz nach außen vertreten und ein dienstlicher Bedarf besteht.
- Ein neuer Absatz (2) wird in § 8 eingefügt, der festlegt, dass die Änderungen aus § 2 Abs. 1 am 1. September 2015 in Kraft treten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.