Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Soldaten im Auslandseinsatz einen monatlichen Grundbetrag erhalten, der als Prozentsatz ihres Grundgehalts nach dem Gehaltsgesetz berechnet wird. Die Regelungen traten am 12. Februar 2015 in Kraft.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/12/2015XXV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, dass Soldaten im Auslandseinsatz einen monatlichen Grundbetrag erhalten, der als Prozentsatz ihres Grundgehalts nach dem Gehaltsgesetz berechnet wird. Die Regelungen traten am 12. Februar 2015 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Grundbetrag wird als ein Hundertsatz (Prozentwert) des jeweiligen Grundgehalts nach dem Gehaltsgesetz 1956 berechnet.
- Für jeden Dienstgrad ist ein spezifischer Prozentsatz festgelegt (z. B. Rekrut = 102,73 %, General = 169,74 %).
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