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Änderung der Werbungskosten‑Verordnung – Pauschale für Expatriates
Verordnung vom 28.08.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelungen für Werbungskosten‑Sätze und führt einen neuen Ziffer‑11‑Satz für Expatriates ein, der bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 5 000 € jährlich, erlaubt.
Bundesministerium für Finanzen8/28/2015XXV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung ändert die Regelungen für Werbungskosten‑Sätze und führt einen neuen Ziffer‑11‑Satz für Expatriates ein, der bis zu 20 % der Bemessungsgrundlage, höchstens 5 000 € jährlich, erlaubt.

Schwerpunkte

  • Der Titel der Verordnung wird gekürzt und die Formulierung „von Angehörigen bestimmter Berufsgruppen“ entfällt.
  • In § 1 Z 2 wird die Bezugnahme vom Schauspielergesetz auf das Theaterarbeitsgesetz umgestellt.
Dokumente (PDFs)
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Schelling Johann Georg, Dr.

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3 - Niederösterreich



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