Zusammenfassung
Die 243. Verordnung ändert die Bewertung von Firmenwagen in der Sachbezugswerteverordnung. Sie führt gestufte Prozentsätze nach CO₂‑Emissionen ein, reduziert den Sachbezugswert bei geringem Fahrpensum und regelt Sonderfälle wie mehrere Fahrzeuge oder Gehaltsvorschüsse.Bundesministerium für Finanzen9/1/2015XXV
Steuerwesen
Zusammenfassung
Die 243. Verordnung ändert die Bewertung von Firmenwagen in der Sachbezugswerteverordnung. Sie führt gestufte Prozentsätze nach CO₂‑Emissionen ein, reduziert den Sachbezugswert bei geringem Fahrpensum und regelt Sonderfälle wie mehrere Fahrzeuge oder Gehaltsvorschüsse.Schwerpunkte
- Die Bewertung von Firmenwagen wird nach ihrem CO₂‑Ausstoß gestaffelt: 2 % (max. 960 €) für alle Fahrzeuge, 1,5 % (max. 720 €) für Fahrzeuge bis 130 g/km und 0 % für emissionsfreie Fahrzeuge ab 2016.
- Der zulässige CO₂‑Grenzwert wird von 2017 bis 2020 jährlich um 3 g/km gesenkt; ab 2021 gilt ein Grenzwert von 118 g/km.
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