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Hundertsätze für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland – September 2015
Verordnung vom 03.09.2015

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2015 fest, mit welchen Prozentsätzen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.
Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres9/3/2015XXV
Verwaltungsrecht
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für September 2015 fest, mit welchen Prozentsätzen die Kaufkraftausgleichszulage für im Ausland tätige Bundesbeamte und Vertragsbedienstete berechnet wird.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt die Hundertsätze für den Monat September 2015 fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage verwendet werden.
  • Sie gilt für alle Bundesbeamten und Vertragsbediensteten, die im Ausland eingesetzt sind.
Dokumente (PDFs)
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Kurz Sebastian

ÖVP


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