Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht für das Jahr 2015 die zulässige Menge an Weintrauben pro Hektar auf 10 800 kg bzw. 8 100 l Wein, basierend auf § 23 Abs. 2 des Weingesetzes.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft9/9/2015XXV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung erhöht für das Jahr 2015 die zulässige Menge an Weintrauben pro Hektar auf 10 800 kg bzw. 8 100 l Wein, basierend auf § 23 Abs. 2 des Weingesetzes.Schwerpunkte
- Die zulässige Hektar‑Höchstmenge für das Erntejahr 2015 wird erhöht.
- Die neue Höchstmenge beträgt 10 800 kg Weintrauben bzw. 8 100 l Wein pro Hektar.
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